Entgeltordnung

Unterrichts- und Entgeltordnung

Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt für ein Schuljahr vom 01.09. bis zum 31.08., das mindestens 35 Unterrichtswochen beinhaltet. Das Jahresentgelt wird in zwölf monatlichen Raten zum Monatsanfang erhoben. Beim Ausscheiden eines Schülers vor dem Ende eines Schuljahres werden für die Jahresabrechnung aufgrund der unregelmäßigen Verteilung der Ferien die bisherigen Unterrichtswochen zusammengerechnet. Unterschreitet die so ermittelte Anzahl von Unterrichtswochen die Zahl 35, so wird dementsprechend das Jahresentgelt gemindert. Nicht stattgefundene Unterrichtseinheiten, z. B. im Krankheitsfall, haben keinen Einfluss auf die Ermittlung der Anzahl der Unterrichtswochen.


Die Beendigung des Vertrages - aufgrund der gesetzlichen Vorgaben endet der Vertrag, sofern er nicht erneuert wird, zum Ende des 2. Schuljahres nach dem Vertragsabschluss. Er kann zusätzlich zum 31.12., 30.04. und 31.08. jedes Schuljahres gekündigt werden. Diese vorzeitige Beendigung des Vertrages ist spätestens sechs Wochen vor dem Kündigungstermin schriftlich ohne Angabe von Gründen bekannt zu geben. In begründeten Ausnahmefällen wie z.B. Umzug oder längere Krankheit mit ärztlicher Bescheinigung ist eine außerordentliche Kündigung zum Ende des nachfolgenden Monats nach Eingang der Kündigung möglich.


Wöchentlicher Unterricht

Art des Unterrichts Zeit pro Woche Jahresentgelt (Klavier,Musiktheorie) Monatliche Rate (Klavier, Musiktheorie) Jahresentgelt (Schlagzeug) Monatliche Rate (Schlagzeug)
Einzel- unterricht 20 Min. 720,00 60,00 744,00 66,00
Einzel- unterricht 30 Min. 1080,00 90,00 1164,00 97,00
Einzel- unterricht 2x 30 Min. 1980,00 165,00 2136,00 178,00
Einzel- unterricht 45 Min. 1536,00 128,00 1656,00 138,00
Einzel- unterricht 2x 45 Min. 2772,00 231,00 2940,00 245,00

Einzel 20 Min. nur Kleinkinder bis zum Schulalter

                                              Einzelne Einheiten (Termine nach Absprache)

Unterrichtsart Preis je Einheit (Klavier, Musiktheorie) Preis je Einheit (Schlagzeug)
Einzel 30 Min. 38,00 41,00
Einzel 45 Min. 55,00 59,00
Einzel 5x 30 Min. 180,00 195,00
Einzel 10x 30 Min. 342,00 369,00

Wir sind berechtigt, die kommunalen Gutscheine vom Bildungs- und Teilhabepaket einzulösen.

Die Teilnahme an Kammermusik-Projekten ist gebührenfrei. Eine aktive Teilnahme an den Proben und Konzerten wird als Ergänzung der Ausbildung erwartet.

Musikkurs/Einzelstunden - die Termine für jede einzelne Unterrichtseinheit werden individuell nur bei freien Kapazitäten vereinbart. Es besteht kein Anspruch auf Unterricht in regelmäßigen Zeitabständen.
Es wird eine kostenneutrale Verschiebung der Einheit bei Benachrichtigung von mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin gewährt.

Ermäßigungen - Es wird eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 20 % für jedes weitere Kind gewährt, dabei gilt das Kind mit der höheren Gebühr als erstes Kind. Ausgenommen davon sind die Orientierungsangebote und Stundenkontingente.

Die für den Unterricht erforderlichen Instrumente und Noten sind selbst zu stellen. Es kann gegen eine zusätzliche Gebühr ein Leihinstrument zur Verfügung gestellt werden, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Virtueller Unterricht
Ist ein Präsenzunterricht auf Grund von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht möglich, findet der Unterricht in der virtuellen Form statt. Die Entgeltpflicht für den virtuellen Unterricht besteht in gleichem Maße wie beim Präsenzunterricht.

Die Ferien- und Feiertagstermine  - richten sich nach der Ferienordnung der öffentlichen Schulen  in Herrenberg.
Im Falle des regulären Unterrichts am Samstag gilt an dem Tag die Ferienregelung für den Freitag in der selben Woche.
Ein wegen Krankheit des Lehrers ausgefallener Unterricht wird nicht nachgeholt bzw. zurückerstattet, genauso im Falle höherer Gewalt. Bei einer längeren Erkrankung des Lehrers oder des Schülers endet auf Antrag die Verpflichtung zur Zahlung nach drei aus diesem Grund direkt nacheinander ausgefallenen Unterrichtswochen. Sie beginnt wieder in dem Monat, in dem der Unterricht aufgenommen wird. Bei der sonstigen Verhinderung der Lehrkraft wird der ausgefallene Unterricht nachgeholt oder vergütet.
Bei Verhinderung des Schülers besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts bzw. Entgelterstattung. Wegen eines internen Projektes ohne Eigenbeteiligung des Schülers oder einer Fortbildung der Lehrkraft kann der Unterricht einmal im Semester ersatzlos ausfallen.

Die Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten ermächtigen die Musiklehrer, die Ton- und Videoaufnahmen sowie Fotos aus öffentlichen Auftritten mit entsprechenden Informationen für die Veröffentlichungen z.B. in der Tagespresse oder auf der Homepage zu verwenden. Falls ein Schüler oder seine Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind, verpflichten sie sich, dies dem Lehrer bei der Einteilung und spätestens vor Beginn der Projektvorbereitung mitzuteilen, damit eine eventuell notwendige Umbesetzung noch stattfinden kann.

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